Wie Berechtigungen zusammenwirken
Scopes, Kalenderrechte, Workspace-Richtlinien und Client-Einschränkungen verstehen.
Fachlich geprüft · 2026-09-20 / Ridian
Effektiver Zugriff ist eine Schnittmenge
Abschnitt betitelt „Effektiver Zugriff ist eine Schnittmenge“Eine Aktion muss zu Anbieterrechten, Konto- und Kalenderstatus, Workspace-Richtlinie, Nutzerfreigabe sowie Scopes und Einschränkungen des Clients passen. Eine großzügigere Einstellung in einer Ebene umgeht keine engere Grenze in einer anderen.
Beispiel: calendar:write macht einen nur lesbaren geteilten Kalender nicht beschreibbar. Ein beschreibbarer Kalender erlaubt einem Assistenten keine Beschreibungen, wenn seine Inhaltsrichtlinie nur Belegtzeiten vorsieht. Ein Workspace-Administrator kann ein fremdes Nutzerkonto nicht zum eigenen machen.
Inhalte und Aktionen sind getrennte Rechte
Abschnitt betitelt „Inhalte und Aktionen sind getrennte Rechte“Die Inhaltsrichtlinie begrenzt sichtbare Terminfelder: nur Belegtzeiten, Titel und Zeit oder erlaubte Details. Aktionsrechte bestimmen, was ein Aufrufer tun darf. Lesen ist nicht Schreiben; Kalenderzugriff ist kein Aufgaben-, Kontakt- oder Mailzugriff.
Verfügbarkeit ist eine inhaltsarme Aktion. Sie kann freie Zeitfenster liefern, ohne Titel oder Teilnehmer offenzulegen. Ein unerreichbarer Anbieter darf nicht als leerer, freier Kalender interpretiert werden.
Den gesamten Weg prüfen
Abschnitt betitelt „Den gesamten Weg prüfen“Kontrolliere bei Fehlern den aktiven Workspace, Kontoeigentümer und Status, ausgewählte Kalender, Anbieterzustimmung, Client-Rechte und angeforderte Aktion. Vergleiche einen erlaubten Testkalender mit einem ausdrücklich ausgeschlossenen. Der ausgeschlossene Kalender muss unerreichbar bleiben, auch wenn der Client seine ID kennt.
Einschränkung und Widerruf
Abschnitt betitelt „Einschränkung und Widerruf“Rechteänderungen müssen serverseitig greifen und dürfen nicht nur in der Oberfläche versteckt werden. Neuverbinden bedeutet keine automatische Erweiterung der Freigabe. Eine bereits gesendete Anfrage kann beim Anbieter schon laufen; ein Widerruf kann eine abgeschlossene Anbieteraktion nicht rückwirkend abbrechen.